- Artikel-Nr.: 08-001-06-400-00017
Einordnung nach CLP-Verordnung
Symbole |
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Signalwort | Gefahr! | ||||||
H-Sätze | H222: Extrem entzündbares Aerosol. H223: Entzündbares Aerosol. H224: Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar. H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H226: Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H228: Entzündbarer Feststoff. H229: Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten. H315: Verursacht Hautreizungen. H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H334: Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H335: Kann die Atemwege reizen. H351: Kann vermutlich Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H373: Kann die Organe schädigen (alle betroffenen Organe nennen, sofern bekannt) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). | ||||||
P-Sätze | P102: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P201: Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P211: Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. P251: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung. P260: Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol nicht einatmen. P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen. P284: Atemschutz tragen. P302+P352: Bei Berührung mit der Haut: Mit viel Wasser / … waschen. P304+P340: Bei Einatmen: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338: Bei Kontakt mit den Augen: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313: Bei Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen. P410+P412: Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen. P501: Inhalt / Behälter … zuführen. (Die vom Gesetzgeber offen gelassene Einfügung ist vom Inverkehrbringer zu ergänzen) |